Alltagsbegleitung

Ihre ehrenamtliche Tätigkeit trägt dazu bei, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können. Gemeinsame Aktivitäten fördern die geistige und körperliche Gesundheit und ermöglichen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Was machen Alltagsbegleiter/innen?

Die Unterstützung der Senioren im Alltag ist sehr vielfältig und umfasst beispielsweise:

Wer kann begleitet werden?

Jede Person ab dem 60. Lebensjahr ohne Pflegegrad und mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen.

Die Alltagsbegleitung ist für die begleiteten Senioren kostenfrei.

Wer kann Alltagsbegleiter/in werden?

Jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Sachsen, die Senioren unterstützt oder unterstützen möchte. 

Alltagsbegleiter und die zu begleitende Person dürfen nicht bis zum 2.Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Alltagsbegleiter/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80,- € je Monat.

Hier werden Sie Alltagsbegleiter/in!

Hier bekommen Sie AlltagUnterstüzung!

Sie können sich auch gern direkt telefonisch an unsere Geschäftsstelle wenden
Tel.: 03437 – 94 10 333.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.